Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten

Als Wirtschafts- oder Handelsstreitigkeiten kann man jede Streitigkeit mit oder zwischen kommerziellen Unternehmen definieren. Dies beinhaltet eine grosse Bandreite von Streitigkeiten, die zum Beispiel die Verletzung vertraglicher Pflichten, Inkassostreitigkeiten, unlauteren Wettbewerb, Streitigkeiten zwischen Partnern, etc. betreffen.

Zuständige Gerichte sind vor allem die Zivilgerichte (Gerichte erster und zweiter Instanz) und Handelsgerichte.

Die Kanzlei arbeitet regelmäßig in dieser Art von Rechtsstreitigkeiten mit einer Vielzahl von verschiedenen Mandanten: Einzelpersonen, Unternehmen und nationale oder internationale Gruppen.

Die Kanzlei tut dies in der Phase der Prozessführung, der Vertretung von Mandanten vor Gericht, aber auch auf der Stufe des Vorverfahrens, um Rechtsstreitigkeiten vorzubereiten oder zu verhindern.

Die lange Erfahrung, die Rechtsanwalt Guerin (Rechtsanwalt im Bereich Wirtschaftsstreitigkeiten) in renommierten internationalen Kanzleien in Frankreich, den Vereinigten Staaten und Kanada gewonnen hat, erlaubt der Kanzlei, französische und ausländische Mandanten zu beraten.