Strafrecht und Allgemeine Angelegenheiten
Das Strafrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Mögliche Strafen sind in Frankreich unter anderem die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe.
Die Straftaten sind je nach Schwere in drei Kategorien eingeteilt:
- Ordnungswidrigkeiten
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Minder schwere Straftaten, nach Schwere eingeteilt in fünf Klassen.
Ein illegal abgestellter PKW oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung sind zum Beispiel Verstöße, die mit einem Strafbescheid bestraft werden.
- Vergehen
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Drogenhandel, Diebstahl und mutwillige Gewalt sind - mit Vorbehalten - typische Beispiele für Vergehen.
Sie fallen unter die Zuständigkeit der Strafgerichtshöfe.
- Verbrechen
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Besonders schwere Rechtsverstöße qualifiziert man als Verbrechen.
Mord, Vergewaltigung, bewaffneter Raubüberfall oder bestimmte Typen von Drogenhandel sind Verbrechen in den Augen des französischen Strafrechts.
Die Schwurgerichte haben die Zuständigkeit für diese Angelegenheiten, sie bestehen aus professionellen Richtern und Juroren, Bürgern welche nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden.
Die Kanzlei interveniert in allen obengenannten Typen von Straftaten, sowohl im allgemeinen Strafrecht als auch in Fällen von Wirtschaftsstrafrecht.
Das Strafverfahren unterteilt sich in verschiedene Phasen oder "Schlüsselmomente":
- Gewahrsam
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Gewahrsam ist eine Zwangsmaßnahme, bei der ein Polizist eine Person ohne deren Zustimmung in den Räumen der Polizei oder der Gendarmerie, für einen durch Gesetz bestimmten Zeitraum festhält. Eine solche Person wird in der Regel in Präsenz eines Rechtsbeistandes verhört.
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Da der Gewahrsam in die Grundfreiheiten der betroffenen Person eingreift, ist er streng durch die Strafprozessordnung geregelt und begrenzt.
In Gewahrsam werden in der Regel Personen genommen, gegen die es Hinweise gibt, dass sie eine Straftat begangen haben - oder versucht haben zu begehen.
Die Dauer dieser Maßnahme ist grundsätzlich auf 24 Stunden begrenzt, sie kann allerdings mit Zustimmung des Staatsanwalts um 24 Stunden verlängert werden. Bei bestimmten schweren Straftaten (Handel und Konsum von Betäubungsmitteln, Terrorismus ...), kann sie insgesamt 72, manchmal sogar 96 Stunden dauern.
Tipps:
Das Gesetz vom 14 April 2011 betrifft die Reform des Systems des Gewahrsams und gibt den in Gewahrsam genommen Menschen eine Reihe von Rechten, einschließlich des Rechts während der Anhörungen und Gegenüberstellungen von einem Anwalt unterstützt zu werden.
Trotz der Unzulänglichkeit des durch das neue Gesetz garantierten Schutzmaßnahmen ist es empfehlenswert, dass alle in Gewahrsam genommenen Personen von dem verhörenden Beamten oder Polizisten verlangen, von der Anwesenheit seines Rechtsbeistandes profitieren zu können. Dies auch dann, und vor allem dann (!), wenn der Polizist, der ihn verhört hiervon abrät...
Diese immer noch unzureichende erlaubte Präsenz, kann zumindest garantieren, dass die Rechte des Häftlings während der Anhörungen und Gegenüberstellungen respektiert werden. Sein Anwalt kann in diesem Falle Fragen formulieren und / oder Kommentare abgeben die in der Verfahrensdokumentation erscheinen.
- Die Ermittlung
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Die vorläufige Untersuchung oder Ermittlung wird von den Strafverfolgungsbehörden auf eigene Initiative oder nach Aufforderung durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt.
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Die Befugnisse der Polizei oder Gendarmerie sind in dieser Phase begrenzter. Sie handeln unter der Kontrolle der Staatsanwaltschaft.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Ermittlungsverfahren in Frankreich stetig auf Kosten der Zahl der richterlichen Untersuchungen gestiegen. Dies verrät eine Politik des "Umgehens" der Untersuchungsrichter, deren angekündigte Abschaffung bereits in der gerichtlichen Praxis durch ihre "Desinvestition" realisiert wird.
- Die richterliche Untersuchung
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Die richterliche Untersuchung ist eine von einem Richter vorgenommene oder gesteuerte Untersuchung.
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Sie ist manchmal zwingend erforderlich, zum Beispiel für Verbrechen, aber oft ist sie auch nur fakultativ. Ihre Eröffnung wird in der Regel von der Staatsanwaltschaft veranlasst (Requisitoire introductif), aber manchmal, unter bestimmten Bedingungen und Einschränkungen, auch direkt von den Opfern von Straftaten (durch eine Beschwerde und Konstitution als Nebenkläger).
Die Befugnisse, über die der Richter verfügt, um seine Untersuchungen durchzuführen, sind umfangreich, so dass er in den Napoleon zugeschriebenen Worten, "der mächtigste Mann in Frankreich" ist.
Personen, gegen die schwere und schlüssige Beweise existieren, können durch den Richter angeklagt werden oder unter den Status des assistierten Zeugen gestellt werden.
Eine Person, die Gegenstand einer Untersuchung ist, kann in Untersuchungshaft überführt werden, wenn der Richter dies verlangt, die endgültige Entscheidung, liegt in der Theorie, allerdings beim Haftrichter (oft unter ihrer Abkürzung bekannt als "JLD").
Nach Abschluss der Untersuchung wird der Richter bestimmen, ob genügend belastende Beweise gegen die Personen vorliegen. Die Antwort auf diese Frage wird bestimmen, ob sie vor ein Gericht gebracht werden oder nicht (Schwurgericht oder Strafgericht).
- Vor Gericht
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Drei Kategorien von Gerichten sind in in Strafsachen zuständig: die Polizeigerichte (tribunal de police), die Strafgerichte (tribunal correctionel) und die Schwurgerichte (cours d’assises).
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Die Polizeigerichte sind für minder schwere Straftaten zuständig, welche unter die Ordnungswidrigkeiten fallen. Diese Straftaten, die nach Schweregrad in fünf Klassen unterteilt werden, werden nur mit Geldbußen belegt.
Strafgerichte sind für Vergehen zuständig. Zwei Arten von Funktionären sind bei den Verfahren anwesend: (i) die Richter, in der Regel drei, die über die Schuld des Beschuldigten befinden und gegebenenfalls die Strafe festsetzen und (ii) ein Staatsanwalt (manchmal auch zwei in sensiblen und komplexen Fällen), dessen Funktion es ist, die Interessen des Staates gegen den Angeklagten vorzutragen.
Geld-und Haftstrafen sind die vorrangig von diesen Gerichten verhängten Strafen.
Schließlich gibt es noch das Schwurgericht für besonders schwere Straftaten, die als Verbrechen bezeichnet werden. Schwurgerichte setzen sich normalerweise aus drei Berufsrichtern und neun Juroren, normalen durch das Los bestimmten Bürgern, zusammen. Die Staatsanwaltschaft wird wiederum von einem (oder mehreren) Staatsanwälten vertreten. Erneut können hier Geld-und Gefängnisstrafen gegen eine als schuldig bekannte Person verhängt werden.
In Frankreich können Strafgerichte den Täter auch dazu verurteilen, Personen, die durch seine Tat Nachteile erlitten haben zu entschädigen, wenn diese sich als Nebenkläger konstituiert haben, um diese Entschädigung verlangen.
Diese Gerichte haben die Macht, eine als schuldig befundene Person dazu zu verurteilen Schadensersatz zu leisten. Dieser Schadenersatz, ist, anders als die Geldstrafe, die an den Staat zu zahlen ist, an den Nebenkläger zu zahlen, um seinen Schaden wieder gut zu machen.
Die Kanzlei interveniert an der Seite ihrer Mandanten in allen Phasen des strafrechtlichen Verfahrens und stellt ihnen ihre Erfahrung mit komplexen und heiklen Fragen und ihr prozedurales Know-how zur Verfügung.